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Schultreffen-2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen
46. und 146.POS Leipzig
designed by langeproject  2016
Teilnahmebedingungen Schultreffen-2017


Präambel

Sinn und Zweck des Schultreffen-2017 ist die Kontaktaufnahme zwischen ehemaligen und noch-Schülern, Lehrern und Schulpersonal der damaligen 46. Volksschule bzw. Grundschule, der damaligen 47. Grundschule, der damaligen 46./146.POS und der jetzigen 46. Grundschule Leipzig.


Besuch der Veranstaltung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ehemaligen und noch-Schülern sowie Personal der o.a. Schulen vorbehalten. In Ausnahmefällen kann die Teilnahme von Familienmitgliedern oder Pflegepersonal gewährt werden.
Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung des Unkostenbeitrages und Vorlage der Eintrittskarte.


Haftungsausschluss


Es wird nur die Haftung übernommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Es besteht durch Anmeldung bei diesem Event kein Anspruch auf Teilnahme an den jeweiligen kulturellen Programmpunkten der Veranstaltung. Das Organisations-Team Schultreffen-2017  weist ausdrücklich daraufhin, dass Besucher dieser Veranstaltungen, die in keiner persönliche Bindung zum Charakter der Veranstaltung Schultreffen-2017 stehen, keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme haben und das jeweilige Hausrecht des Veranstalters (Schule) Geltung besitzt.
Mit der Entrichtung des Eintrittspreises zur Veranstaltung Schultreffen-2017 werden die Teilnahmebedingungen im vollen Umfange anerkannt.